Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden.
Was bedeutet das für Sie?
Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient unserer Praxis ist.
Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.
Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich.
Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein Jahr nach der Verschreibung der Medikamente bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres.
Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin.
Erläuterungen:
Das tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme vom Apothekenmonopol dar. Damit ist der Tierarzt zugleich Arzt und Apotheker für Ihr Tier. Dies hat folgende Vorteile für Sie und Ihr Tier: