§1 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen Ihnen als unserem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, und der Tierarztpraxis Wittrock (vertreten durch Inhaberin Tierärztin Sabrina Wittrock, Klopstockstr. 15, 30177 Hannover), nachfolgend Anbieter genannt, der Behandlungsvertrag zustande.
Durch den Behandlungsvertrag werden die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Medikamenten, Nahrungsergänzungs- und Futtermitteln aus dem Bereich Haustiergesundheit durch den Anbieter geregelt.
§2 VERTRAGSSCHLUSS, AUSKUNFTSPFLICHTEN
Der Behandlungsvertrag wird geschlossen durch Auftrag und Zusage (d.h. Terminvergabe) oder Konsultation der Tierarztpraxis Wittrock und mündliche Annahme des Auftrages bzw. Beginn der Untersuchung. Ein wirksames Zustandekommen bedarf nicht der Schriftform.
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden im Voraus, abgesagt werden, anderenfalls kann der entstandene Schaden vom Anbieter geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Behandlungsbeginn selbstständig umfassende Angaben zur Krankheitsvorgeschichte des Patienten, einschließlich eventueller Vorbehandlungen und Unverträglichkeiten, sowie über Untugenden des Tieres, die zur Gefährdung des Praxispersonals oder anderer Patienten führen könnten, zu machen. Außerdem wird er den Anweisungen des Praxispersonals zur Unterstützung der Behandlung Folge leisten.
Sollte der Auftraggeber nicht gleichzeitig rechtmäßiger Eigentümer des Tieres sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich aller notwendigen medizinischen Maßnahmen (inklusive einer eventuell erforderlichen Euthanasie) zu besitzen. Bei minderjährigen Auftraggebern ist vorab das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Liegt eine Vollmacht des rechtmäßigen Tierbesitzers nicht vor, ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
§3 VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das Honorar für die vom Anbieter erbrachten tierärztlichen Leistungen wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die Preise für rezeptpflichtige Medikamente entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – jeweils in der aktuell gültigen Fassung – berechnet.
Der Überbringer des Tieres ist der Auftraggeber und zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Das tierärztliche Honorar ist mit Übergabe der Rechnung nach jeder Behandlung sofort und in voller Höhe fällig, nach Operationen bei Abholung des Tieres. Der Auftraggeber kann dabei zwischen Barzahlung und der Zahlung mit EC-Karte wählen. Eine etwaige Zahlungsunfähigkeit ist vom Auftraggeber vor Behandlungsbeginn selbständig anzugeben, ggf. besteht im begründeten Einzelfall die Möglichkeit der Finanzierung.
Auf Anfrage erstellt der Anbieter gern einen ungefähren Kostenvoranschlag. Da dieser auf Schätzungen im Vorfeld der Behandlung basiert und nicht alle Therapieverläufe einkalkulieren kann, dient er nur einer groben Orientierung und ist nicht verbindlich.
Die Abgabe von Medikamenten, Diätfuttermitteln, etc. erfolgt grundsätzlich nicht auf offene Rechnung. Für Medikamente o.a. Waren, die auf Verlangen des Auftraggebers beschafft wurden, gilt eine Abnahmeverpflichtung.
Aus Gründen der Qualitätssicherung sind apothekenpflichtige Medikamente und Ergänzungsfuttermittel vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen. Die Waren sind umgehend nach Erhalt zu überprüfen, da eine Reklamation nach dem Verlassen der Praxisräume nicht mehr möglich ist.
§4 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg der therapeutischen Maßnahmen kann daher nicht gewährt werden. Als Werkvertrag gelten lediglich die Anfertigung von Röntgenbildern (i.S. der Erstellung eines auswertbaren Bildes, nicht der Diagnose) sowie die Kastration männlicher und weiblicher Tiere (i.S. der vollständigen Entfernung der Keimdrüsen, nicht einer komplikationslosen OP).
Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht und aktuellen wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und zu behandeln.
Bei mangelndem Therapieerfolg oder auftretenden Komplikationen wird der Auftraggeber frühzeitig Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Im Falle nachgewiesener Schäden ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§5 SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Die zuständige Schlichtungsstelle erreichen Sie unter: Tierärztekammer Niedersachsen, Fichtestr. 13, 30625 Hannover, https://www.tknds.de
§6 DATENSCHUTZ, VERTRAGSTEXT
Für Ausführungen zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers wird auf die ausführliche Datenschutzerklärung, die unter https://tierarztpraxis-wittrock.vet/datenschutz/ einsehbar ist, verwiesen.